AGB


Allgemeine Verkaufs - , Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Hausgeräte GmbH

I. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für die gesamten
Vertragsbeziehungen zwischen der Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Straße 246 in 90429 Nürnberg, Sitz Nürnberg, HRB-Nr.
20603, Umsatzsteuer ID-Nr: DE 811117185 (im Folgenden kurz Electrolux) und ihren Kunden (Verbraucher nach § 13 BGB,
Unternehmer nach § 14 BGB, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts). Entgegenstehende oder von diesen AGB
abweichende bzw. ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; individuelle
Vertragsabreden haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB.

II. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

WIEDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Kaufvertrag, sobald Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Liefern wir
Ihnen die Ware in mehreren Teilsendungen oder -stücken, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen
haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden die
Waren getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht
Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über die Ausführung
einer Reparatur oder eines sonstigen Dienstleistungsvertrages beginnt die Widerrufsfrist mit dem
Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Str. 246, 90429
Nürnberg, Telefon-Nr. 0911-323-2000 (bei Reparatur: 0911 323-2110), Telefax-Nr.: 01805/001194 (bei
Reparatur: 01805/804141), E-Mail: ersatzteile@electrolux.de (bei Reparatur: service@electrolux.de), mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür für Ersatzteile das unter folgendem

Link
 zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, für den Widerruf von Haushaltsgeräten
das unter folgenden
 Link verfügbare Muster-Widerrufsformular, welche jedoch nicht vorgeschrieben sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
 Widerruf
dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht
haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist; dies gilt nicht,
wenn wir die Waren selbst abholen, weil die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post
zurückgesendet werden können.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie
uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist
gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung der Waren. Können die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post
zurückgesandt werden, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust
der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften
und Funktionsweise der Waren nicht notwendigem Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt,
dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsaufträge

Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie
aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich
weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben oder
hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei einer Instandhaltung oder Reparatur nicht
unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

III. Liefer- und Verkaufsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, die zwischen
Electrolux und dem Kunden abgeschlossen werden.

1.1. Vertragsschluss

1.1.1. Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt dies ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines entsprechenden
Vertrages dar, das der Annahme durch Electrolux bedarf. Die Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch
Zusendung der Ware erfolgen. Eine Bestätigung allein über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung) stellt noch keine
Annahme des Vertrages durch Electrolux dar.

1.1.2. Stellt Electrolux während der Bearbeitung einer Bestellung fest, dass eine vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar ist,
informiert Electrolux unverzüglich den Kunden hierüber. Ist eine Lieferung der bestellten Ware innerhalb von 30 Tagen nicht möglich, ist
der Kunde berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten. Etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des Kunden werden von
Electrolux unverzüglich erstattet.

1.1.3. Nimmt Electrolux das Angebot eines Kunden an, der Unternehmer ist, giltergänzend Folgendes: Kann Electrolux ohne eigenes
Verschulden die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Annahme des Angebotes liefern, obwohl Electrolux bei
zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestelllungen aufgegeben hat, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ziffer 1.1.2 Satz 3 gilt entsprechend.

1.1.4. Angebote von Electrolux gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.2. Lieferung

1.2.1. Leistungs- und Erfüllungsortist Nürnberg. Electrolux liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Deutschland.
Istder Kunde Unternehmer,gehtdie Gefahr mitder Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden
bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

1.2.2. Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung einer Ware in unseren (elektronischen)
Katalogen oder Bestellbestätigungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und unverbindlich. Liefertermine, die in
einer Auftragsbestätigung genannt sind, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Eine vereinbarte Lieferfrist ist gegenüber einem Unternehmer auch eingehalten, wenn Electrolux die Sache bis zur
vereinbarten Frist dem Spediteur ausgeliefert hat oder die Erzeugnisse bis zur vereinbarten Frist für den Kunden
abholbereit sind.
 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
1.3. Preise Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

1.3.1.
 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Electrolux zzgl. Verpackung und Versandkosten und, soweit der
Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, zzgl. Umsatzsteuer (soweit noch nicht bereits ausgewiesen). Alle
Preise gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.

1.3.2.
 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist ohne Abzüge sofort nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung
fällig, wenn eine andere Zahlungsvereinbarung nicht getroffen wurde oder auf der Rechnung abweichende
Zahlungsfristen nicht ausgewiesen sind.

1.3.3.
 Der Kunde kann nicht mit solchen Forderungen aufrechnen oder von einem Zurückbehaltungsrecht gebrauch
machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ist der Kunde kein
Verbraucher, kann er Zahlungen nur insoweit zurückhalten, als dies in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen
Mängeln steht

1.3.4.
 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder beantragt er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, werden
alle offenen Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig.

1.3.5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Electrolux (im Folgenden kurz
Vorbehaltsware).

1.3.6. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt daneben Folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von
Electrolux bis zur Erfüllung sämtlicher Electrolux gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die
einzelne Ware bezahlt worden ist.

Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, wenn
sichergestellt wird, dass die Zahlung an Electrolux erfolgt und dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn
dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern,
ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist ohne Zustimmung der
Electrolux nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese zur Sicherung zu übereignen.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird ausschließlich im Namen der Electrolux
und deren Interesse vorgenommen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der Kunde Electrolux unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bereits jetzt in voller
Höhe im Voraus sicherungshalber an die Electrolux ab, die diese Abtretung annimmt, ohne dass es noch später besonderer
Erklärungen bedarf. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender
Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Abnehmern ergeben. Wird die
Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht der Electrolux gehörenden Waren veräußert, tritt der Kunde die Forderung nur
in Höhe des von Electrolux in Rechnung gestellten Betrages (inkl. Umsatzsteuer) an Electrolux ab. Wird die Vorbehaltsware nach
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Electrolux nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe
des so entstandenen Miteigentumsanteils der Electrolux an der veräußerten Sache; entsteht kein Miteigentumsanteil, erfolgt die Abtretung
in Höhe des Teils der Gesamtpreisforderung, der dem von Electrolux in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird die
Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung des Kunden
hieraus imgleichen Umfang an Electrolux abgetreten,wie vorstehend für die Weiterveräußerung bestimmt.Die abgetretenen Forderungen
dienen Electrolux in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware.

Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde jedoch berechtigt, die Electrolux abgetretenen
Forderungen selbsteinzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt,über sie in anderer Weise,z. B.durch Abtretung,zu verfügen. Auf Verlangen
von Electrolux hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Electrolux die zur
Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. Bei Zahlungen im Scheck-
/Wechselverfahren geht das Eigentum erst mit der vollständigen Einlösung des Schecks über. Electrolux wird die ihr zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der Electrolux freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20% übersteigt.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei Nichteinlösung fälliger Wechsel oder Schecks,
Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag oder einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Kunden ist Electrolux auch ohne vom Vertrag zurückzutreten zur Rücknahme sämtlicher noch unter Eigentumsvorbehalt stehender
Waren und zur Geltendmachung der weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt berechtigt und der Kunde zur Herausgabe
verpflichtet. Der Kunde gewährt Electrolux bzw. deren Beauftragten zum Zwecke der Bestandserfassung bzw. Rücknahme Zutritt zu
seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Electrolux ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu
verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen

1.3.7. Sofern der Kunde ein Verband oder eine Einkaufsgesellschaft eines Unternehmensverbundes ist, versichert er, dass er die
gewährten Einkaufsvorteile seinen Mitgliedsunternehmen bzw. Anschlusshäusern offenlegt und an diese weiterleitet, soweit er diesen
gegenüber hierzu verpflichtet ist sowie dass die buchhalterische und steuerliche Erfassung ordnungsgemäß durch den Verband bzw. die
Einkaufsgesellschaft erfolgt.

1.4. Gewährleistung

1.4.1. Electrolux leistet Gewähr entsprechend dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht. Die Rechte aus einer
Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet
Electrolux über die Art der Nacherfüllung. § 377 HGB bleibt unberührt.

1.4.2. Mängelansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

1.4.3. Für gekaufte Waren mit digitalen Elementen  327a Absatz 3 Satz 1 BGB) wird Electrolux Kunden, die
Verbraucher sind, während des Zeitraums, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks der Ware und ihrer
digitalen Elemente sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrages erwarten kann,
Aktualisierungen bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind. Electrolux wird
Verbraucher über solche Aktualisierungen informieren.

Electrolux haftet nicht für einen Sachmangel, der allein auf das Fehlen einer Aktualisierung zurückzuführen ist, wenn es der Verbraucher
unterlässt, eine Aktualisierung, die Electrolux bereitgestellt hat, innerhalb angemessener Frist zu installieren. Das gilt jedoch nur, wenn
Electrolux den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und die
Tatsache, dass der Verbraucher die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Verbraucher bereitgestellte
mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

1.4.4. Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen
  327a Absatz 3 Satz 1 BGB) durch einen Verbraucher
eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente durch Electrolux vereinbart, und ist nicht bestimmt, wie lange
die Bereitstellung andauern soll, so werden die digitalen Elemente während eines Zeitraum bereitgestellt, der dem
Zeitraum gemäß vorstehende Ziffer 1.4.3, Absatz 1 Satz 1 entspricht. Während des Bereitstellungszeitraums,
mindestens aber für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der Ablieferung der Ware, haftet Electrolux auch dafür, dass
die digitalen Elemente der Ware frei von Sachmängeln sind.

1.5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Electrolux nicht
nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit haftet. Ebenso haftet Electrolux wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also für Pflichten, die Electrolux dem Kunden nach Inhalt und
Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf
Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.

1.6. Force Majeure

Ist der Kunde Unternehmer, ist Electrolux von allen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden befreit und nicht verpflichtet,
diese ganz oder teilweise zu erfüllen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt (Force Majeure) eintritt und eine Vertragspartei
hiervon betroffen ist. Unter höhere Gewalt fallen insbesondere Feuer, Explosion, Orkan, Überschwemmung, Seuchen
(inkl. Epidemien oder Pandemien), Krieg, Aufruhr, Arbeitsniederlegung und Arbeitskampf, sowie jede Form von
staatlichen Eingriffen, nicht von Electrolux verschuldete Betriebsstörungen (einschließlich Transport) und die
ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten. Versorgungsschwierigkeiten und
andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten von Electrolux gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der
Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist
und einen geeigneten Nachweis gegenüber Electrolux erbringt.

Während eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Electrolux für einen Zeitraum ausgesetzt,
der dem Zeitraum entspricht, in dem das Ereignis höherer Gewalt vorliegt. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als
zwei (2) Monate andauert, kann jede Partei den von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Vertrag mit sofortiger
Wirkung durch Mitteilung in Textform an die andere Partei beenden, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.

Besondere Liefer- und Verkaufsbedingungen für Online Webshops

Die folgenden Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ergänzend für Bestellungen, Lieferungen und
Verträge über Waren die in Webshops von Electrolux präsentiert werden. Bei Abweichungen zwischen den Besonderen
Liefer- und Verkaufsbedingungen und den Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen unter Ziffer 1, sind die
Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen vorrangig.

2.1. Allgemeines

2.1.1. Die Bedingungen für die Verwendung Ihrer persönlichen Daten können
 hier eingesehen werden.
2.1.2. Ist der Kunde ein Verbraucher, bestätigt der Kunde, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens 18 Jahre
alt ist.

2.1.3. Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss
sämtlicher anderen Bedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden), die durch Handel,
Branchenüblichkeit, gelebte Praxis oder Geschäftsbeziehungen einbezogen werden könnten. Abweichungen von den
Bedingungen sind zwischen Electrolux und dem Kunden nur verbindlich, wenn ein autorisierter Vertreter von Electrolux
ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2.1.4. Electrolux behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Maßgeblich für die Bestellung durch den Kunden sind die im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

2.1.5. Der Kunde ist für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse, der Lieferadresse, der Mobiltelefonnummer und aller
weiteren Informationen, die er Electrolux zur Verfügung stellt, verantwortlich.

2.2. Waren
Die Waren und ihre wesentlichen Merkmale werden auf der Website beschrieben, so dass der Kunde vor der Bestellung
über diese informiert ist. Electrolux kann die Zusammensetzung, die Eigenschaften oder das Warensortiment auf der
Website sowie deren Präsentation oder Verpackung ändern. Solche Änderungen gelten nicht rückwirkend für
Bestellungen.

2.3. Vertragsschluss

2.3.1. Der Kunde gibt seine Bestellung auf, indem er den Online-Kassenvorgang auf der Website ausfüllt
("Bestellung"). Vor Abschluss seiner Bestellung kann der Kunde eine Zusammenfassung seiner Bestellung sowie seine
Liefer- und Kontaktinformationen überprüfen.

2.3.2. Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt das ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines Vertrages
dar, das der Annahme durch Electrolux bedarf. Nachdem eine Bestellung aufgegeben wurde, erhält der Kunde eine
Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt die Annahme Ihres Angebots dar, ein
Kaufvertrag ("Vertrag") zwischen dem Kunden und Electrolux kommt hiermit zustande. Wenn der Kunde die Zahlungsart
PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal
zustande. Wenn der Kunde die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt hat, kommt der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt
der Bestätigung der Zahlungsanweisung an den Zahlungsdienstleister zustande.

2.3.3. Ist der Kunde Unternehmer, sind Teillieferungen zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

2.4. Lieferung

2.4.1. Die bestellten Waren werden innerhalb der in der Bestellbestätigung angegebenen voraussichtlichen Lieferfrist
an die Lieferadresse in Deutschland versendet.

2.4.2. Je nach Art und Größe der Ware, können dem Kunden verschiedene Lieferarten zur Verfügung gestellt werden.
Bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, wird er darüber informiert, wie die bestellte Ware geliefert wird. Wenn für die
Lieferung ein Termin vereinbart werden muss, setzt sich Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dritter im
Anschluss an die Bestellung mit dem Kunden für eine Terminvereinbarung in Verbindung. Im Falle einer
Lieferverzögerung von mehr als 14 Tage ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

2.4.3. Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Waren gekauft, kann Electrolux diese in mehreren
getrennten Lieferungen versenden In dem Fall trägt Electrolux die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch
nicht beschränkt.

2.4.4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab dem Zeitpunkt, an dem sie
dem Kunden oder eine vom Kunden zur Annahme bestimmte Person übergeben wird, auf den Kunden über. Ist der Kunde
Unternehmer,gehtdie Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Übergabe, auf den Kunden über. Sollte
der Kunde die bestellte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung nicht annehmen, gehen alle Kosten, die Electrolux für das
erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands hat, zu Lasten des
Kunden.

2.5. Installationsdienste

2.5.1. Die Lieferung der Ware umfasst nur dann die Installation, wenn dies auf der Website ausdrücklich angegeben ist
oder wenn der Kunde die Installation der Ware separat beauftragt hat, indem er sie der Bestellung auf der Website
hinzugefügt hat. Die folgenden Bedingungen gelten für alle von Electrolux oder einem von Electrolux beauftragten Dritten
durchgeführten Installationsdienste:

- Der Installationsservice ist von dessen Verfügbarkeit abhängig und wird ausschließlich auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.

- Die Preise für Installationen werden unter der Annahme festgelegt, dass diese Leistungen unter
Standardbedingungen ausgeführt werden können. Wenn der Zugang zum Lieferort aus Gründen erschwert wird, die z.B.
auf das Vorhandensein von Toren, engen Durchgängen, Verkehrsbeschränkungen für schwere Fahrzeuge, reduzierte
Größe der Aufzüge, Fehlen von Aufzügen oder Hebevorrichtungen bei Lieferungen in die oberen Stockwerke
zurückzuführen sind oder sich aus der Notwendigkeit ergeben, das Mobiliar für die Installation der bestellten Ware
anzupassen, hat der Kunde dies Electrolux vor Auftragserteilung mitzuteilen. Teilt der Kunde solche Erschwernisse nicht
mit, behält sich Electrolux vor, die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden zu berechnen.

- Electrolux kann einen Dritten zur Durchführung des Installationsdienstes benennen und autorisieren. In diesem Fall
erkennt der Kunde an, dass Electrolux in Übereinstimmung mit seiner
 Datenschutzrichtlinie die für die Installation der
Ware erforderlichen Informationen, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, an von Electrolux für die Durchführung des
Installationsdienstes benannte Dritten weitergeben kann.

- Electrolux oder der Dritte werden sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um einen Termin für die
durchzuführende Installationsdienste zu vereinbaren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Installateur
seine Räumlichkeiten besichtigt und die Installationsdienste durchführt.

- Die Installation findet nur statt, wenn während des Termins jemand in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten
anwesend ist und der Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährleistet ist. Der Installateur wartet nicht über den vereinbarten
Termin hinaus. Bei Überschreitung des Termins kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren. Die dadurch
entstehenden Kosten trägt der Kunde.

- Wenn der Installateur aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit von Elektrizität und/oder eines Internetanschlusses, einer
Wasserversorgung oder aufgrund anderer Störungen oder Behinderungen an den vorgesehenen Standorten keine
Installationsarbeiten durchführen kann, hat der Kunde die zusätzlichen Kosten für einen neuen Installationstermin zu
tragen, soweit er die vorgenannten Störungen zu vertreten hat.

- Der Kunde ist berechtigt, eine erneute Erbringung der Installation zu verlangen oder vom Installationsvertrag
zurückzutreten, wenn die erbrachte Installation nicht mangelfrei durchgeführt wurde. Wenn die fehlerhafte Installation (i)
auf (Installations-) Anweisungen des Kunden zurückzuführen ist, die gegen die Anweisungen von Electrolux oder des
Installateurs verstoßen, (ii) auf Missbrauch, Vernachlässigung, physische Schäden, Manipulation oder falsche Einstellung
durch den Kunden oder (iii) auf normale Abnutzung und Verschleiß zurückzuführen ist, kann Electrolux eine
angemessene Entschädigung verlangen.

- Wenn der Kunde eine bestellte Ware, nach der Installation zurückgeben oder umtauschen möchte, ohne dass ein
Mangel vorliegt, wird die Ware auf Kosten des Kunden deinstalliert.

2.5.2. Für bestimmte Waren besteht für den Kunden die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen auf der Website zu
erwerben, wie z.B. eine erweiterte Garantie oder besondere Lieferbedingungen. Solche zusätzlichen Dienstleistungen
können weiteren Bedingungen unterliegen, die in diesem Fall bei der Bestellung angezeigt und dem Kunden zur
Verfügung gestellt und von diesem gesondert akzeptiert werden.

2.6. Preis und Lieferkosten

Die Preise der Waren und der zusätzlichen Dienstleistungen auf der Website sind inklusive Umsatzsteuer angegeben.
Sofern nicht anders auf der Website oder während des Bestellvorgangs angegeben, sind in den Preisen keine
Lieferkosten enthalten, die auf der Website gesondert angegeben sind. Die Preise können jederzeit, nicht aber mit
Wirkung für die Vergangenheit, geändert werden.

2.7. Zahlung

2.7.1. Die Bezahlung ist auf die auf der Website angebotenen Zahlungsmittel beschränkt.

2.7.2. Der mit einer Kartenzahlung der Bank des Kunden erteilte Zahlungsauftrag ist unwiderruflich. Mit den durch die
Kartenzahlung übermittelten Informationen autorisiert der Kunde Electrolux, das angegebene Konto in Höhe des
Kaufpreises zu belasten.

2.7.3. Electrolux ergreift alle Maßnahmen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der auf der Website übertragenen
Daten zu gewährleisten.

2.8. Rückgabegarantie

2.8.1. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Widerrufsrecht bietet Electrolux dem Kunden eine freiwillige Rückgabegarantie.
Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware kann der Kunde diese an Electrolux zurücksenden, wenn die Ware vollständig
ist und sich in demselben Zustand befindet wie bei Erhalt. Waren, für die wegen ihrer Art kein gesetzliches Widerrufsrecht
besteht, können Sie auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurückschicken. Für die Ausübung der
Rückgabegarantie kommt es auf die fristgerechte Erklärung des Kunden gegenüber Electrolux an, von der Garantie
Gebrauch zu machen. Die freiwillige Rückgabegarantie hat keine Auswirkung auf den Beginn oder Ende einer
gesetzlichen Frist.

2.8.2. Die vorstehende Rückgabegarantie kann ausgeübt werden, indem der Kunde eine Benachrichtigung an
Electrolux per Post an die folgende Adresse Hausgeräte GmbH, Fürther Str. 246, 90429 Nürnberg oder per E-Mail an

AEG.shop@electrolux.com
 sendet. Die Benachrichtigung kann entweder erfolgen, indem Electrolux ein ausgefülltes
Rückgabeformular, das unter folgendem
 Link verfügbar ist zur Verfügung gestellt wird, oder indem eine andere
ausdrückliche Erklärung über die Rückgabe der bestellten Ware abgegeben wird.

2.8.3. Im Falle einer Rückgabe muss der Kunde die Rücksendung der bestellten Ware spätestens vierzehn (14) Tage
nach Mitteilung an Electrolux veranlassen. Für Waren, die durch Electrolux angeliefert worden sind, muss der Kunde sich
mit Electrolux in Verbindung setzen, um einen Zeitpunkt für die Abholung der Ware zu vereinbaren. Die Abholung ist nur
an der ursprünglichen Lieferadresse möglich.

2.8.4. Wenn der Kunde die bestellte Ware im Rahmen der Rückgabegarantie zurückschickt, erstattet Electrolux dem
Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen den Kaufpreis. Electrolux kann die Erstattung jedoch einbehalten, bis die
Rücksendung bei Electrolux eingetroffen ist. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Kunden.

2.8.5. Die freiwillige Rückgabegarantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden oder das
Widerrufsrecht gemäß Artikel II.

2.9. Gewährleistung und Haftung

2.9.1. Die Gewährleistung und Haftung von Electrolux richtet sich nach Punkt III. Ziffer 1.4 und 1.5 dieser AGBDer
Kunde kann sich bezüglich Beschwerden oder Forderungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder einer
zusätzlich übernommenen Garantie entweder per Post an Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Straße 246, 90429
Nürnberg oder per E-Mail
 service@electrolux.de an Electrolux wenden.
2.10. Erweiterte Garantie

2.10.1. Zusätzlich zu der in Artikel 2.9.1 genannten Gewährleistung hat der Kunde möglicherweise Anspruch auf eine
erweiterte Garantie, wie in der Rechnung angegeben.

2.10.2. Abgesehen von der Dauer der Garantiezeit gelten die übermittelten allgemeinen Garantiebedingungen, unter
anderem abrufbar unter
 https://www.aeg.de/overlays/garantiebedingungen/.
2.11. Installation und Verwendung

2.11.1. Die Ware muss immer in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Warnhinweisen in der
Bedienungsanleitung installiert und verwendet werden.

2.11.2. Sofern der Installationsservice nicht über die Website bestellt wurde oder ausdrücklich in der Bestellung enthalten
ist, ist der Kunde für die korrekte Installation verantwortlich.

2.11.3. Die Installation einiger Waren erfordert den Einsatz von autorisiertem und fachlich qualifiziertem Personal, um
das Risiko von Schäden an den Räumlichkeiten und/oder den bestellten Waren und/oder Personenschäden zu
vermeiden, insbesondere bei der Installation, Verwendung und Wartung von Komponenten für die Verwendung von Gas,
elektrischen Geräten, Hydraulikteilen und verwandten Komponenten. Der Kunde ist zum Lesen und Befolgen der
Gebrauchsanweisung und/oder der Anweisungen auf der Verpackung der bestellten Waren verpflichtet.

2.11.4. Electrolux übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche, die auf die ungeeignete Verwendung der Waren, ihrer
falschen Handhabung oder einer falschen Installation durch den Kunden oder durch von diesem beauftragten Dritten
zurückzuführen sind.

2.11.5. Für jegliche Informationen bezüglich der Wartung der Waren sollte der Kunde die Bedienungsanleitung lesen
oder sich mit Electrolux in Verbindung setzen.

IV. ALLGEMEINE REPARATURBEDINGUNGEN

1. Ausführung der Reparatur

1.1. Großgeräte (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) repariert Electrolux am Aufstellort, es sei denn, das Gerät kann nur in einer
Werkstatt fachgerecht repariert werden; in letzterem Fall holt Electrolux das Gerät beim Kunden auf dessen Kosten ab. Der Zeitpunkt der
Reparatur kann nur tagesgenau bestimmt werden. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert. Die Versandkosten trägt der Kunde.
Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, jedoch nur, soweit die Reparatur nicht von der gesetzlichen Gewährleistung umfasst ist.

1.2. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten oder den im Einzelfall angebotenen Preisen, z.B.
Festpreisen. Wird nach Arbeitswerten abgerechnet, so entspricht ein Arbeitswert einer Arbeitszeit von fünf Minuten. In den pro Auftrag
abgerechneten Werten sind zwei Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und
einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. Die Reparaturkosten sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten, soweit in dieser
keine andere Zahlungsfristbestimmtist.

1.3. Elektrische Geräte dürfen nach den einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nur von
entsprechenden Elektrofachkräften repariert werden.

2. Gewährleistung, Haftung

Im Falle einer mangelhaften Reparatur stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht zu (§§ 634 ff.). Ansprüche
des Kunden wegen Mängeln der Werkleistung verjähren in einem Jahr. Die Haftung von Electrolux richtet sich nach Ziffer III. Nr. 1.5 dieser
AGB.

3. Pfandrecht

ElectroluxstehtwegenihrerForderungausdemAuftragein vertraglichesPfandrechtandenaufgrunddesAuftragsindenBesitzvon Electrolux
gelangten Geräten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens drei Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder
dieAnnahmeeinerRücklieferungverweigert,soentfälltdie VerpflichtungzurweiterenAufbewahrungundeineHaftungder Electroluxfürleichte
Fahrlässigkeitbei Beschädigung und Untergang.Nach Ablaufdieser Fristist Electrolux berechtigt, das Gerätzum Verkehrswertzu veräußern,
wobeiElectrolux den Verkaufeinen Monat zuvor ankündigt.
Ein etwaiger Mehrerlös wird demKunden erstattet.
IV. KUNDENZUFRIEDENHEIT UND DATENSCHUTZ

1. Die Leistungen der Electrolux umfassen auch die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der
Reparatur. Im Rahmen der Vorbereitung der Reparatur spricht Electrolux mit dem Kunden einen Termin sowie Art und Weise
der Reparatur ab. Die Nachbereitung dient allein dazu, die Zufriedenheit des Kunden mit der Warenlieferung bzw. Reparatur zu
ermitteln. In diesem Zusammenhang kontaktiert Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dienstleister den Kunden zeitnah
nach Auslieferung der Ware bzw. der Reparatur per Post, E-Mail oder telefonisch. Electrolux wird basierend auf diesen
Rückmeldungen der Kunden ggf. die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Beanstandungen zu beheben oder für die Zukunft zu
vermeiden. Electrolux möchte so sicherstellen, dass die gelieferten Waren bzw. die ausgeführten Reparaturen und die Abwicklung
des Auftrages die Erwartungen der Kunden erfüllen. Diese Nachbereitung der Lieferung sieht Electrolux deshalb als wesentlich an
für einen guten Service. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einer Kontaktaufnahme durch Electrolux zwecks Nachbereitung zu
widersprechen.

2. ElectroluxverarbeitetdieanvertrautenpersonenbezogenenDatenunterBeachtungdergeltendenDatenschutzbestimmungen.Dazuzählt
insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, die Zweckbindung, die
Determinierung, die Richtigkeit der Verarbeitung, die Speicherbegrenzung als auch die Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen
Daten. Dies gilt auch bei einer etwaigen Verarbeitung durch Dritte, die ausschließlich unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen erfolgt.

3. Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit
personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisenwir aufunsere
 Datenschutzerklärung.
V. VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG GELTENDEN RECHTS, VERBOT WEITERVERKAUF UND EXPORT

1. Electrolux legt Wert darauf, dass seine Vertragspartner und Kunden, die Unternehmer sind, sich wie Electrolux selbst
einem fairen Wettbewerb verpflichtet fühlen und insbesondere die für sie jeweils geltenden Gesetze beachten. Der
Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich daher ausdrücklich, auch gegenüber Electrolux, im Rahmen der
Geschäftsbeziehung mit Electrolux die geltenden Gesetze, insbesondere die Kartell- und Strafgesetze, zu beachten und
nicht zu verletzen.

2. Ist der Kunde Unternehmer gilt, dass ein Weiterverkauf bezogener Ware in das außereuropäische Ausland nicht
gestattet ist (Exportverbot). Ist der Kunde Großhändler, ist ein Weiterverkauf bezogener Ware an Endkunden untersagt.

VI. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND STREITBEILEGUNG

1. Electrolux ist nicht verpflichtet oder bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach
dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

2. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die
unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

3. Alle Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

4. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, unterliegen der
ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 01.01.2022